• Liebe Patient*innen,

    Ab dem 09.04.2021 führen wir nun auch Corona-Impfungen in unserer Praxis durch.

    Die gelieferten Impfdosen sind aktuell noch sehr begrenzt und sie sind auch im Falle von mRNA Impfstoffen nur begrenzt (z.B. 5 Tage bei BiontechR) haltbar. Dies erfordert einen deutlich höheren organisatorischen Aufwand als bei einer normalen Grippeimpfung. Daher bitten wir Sie, die mit Ihnen vereinbarten Termine genau und pünktlich einzuhalten.

    Auf die Art des gelieferten Impfstoffes haben wir keinen Einfluss. Wir verimpfen diese anhand der sich ständig ändernden aber jeweils aktuell gültigen STIKO Empfehlungen. Damit haben Sie auch keine freie Wahl des Impfstoffes, da wir diese auch nicht haben. Für den April sind zunächst nur Lieferungen von BiontechR vereinbart.

    Für die Reihenfolge / Priorisierung der Impflinge halten wir uns an die geltenden Regelungen und berücksichtigen zunächst vorwiegend diejenigen, die von einer Infektion am meisten gefährdet sind.

    Der Zeitpunkt der Wiederholungsimpfungen (Stand 4. April 2021) beträgt aktuell: bei BiontechR 6 Wochen, bei AstraZeneca 12 Wochen. Dies muß bei der Anmeldung zur Erstimpfung bereits berücksichtigt werden (z.B. Ferienplanung).

    Falls Sie akut vor dem Impftermin erkranken, bitten wir Sie, dies uns umgehend mitzuteilen. Bitte berücksichtigen Sie auch, dass 2 Wochen vor und nach der Impfung keine anderen Impfungen erfolgen sollen / dürfen. Nach der Impfung werden wir Sie noch in den Praxisräumen im Regelfall 30 Minuten nachbeobachten.

    Im Gegensatz zu allen anderen Impfungen ist zunächst noch Ihr schriftliches Einverständnis notwendig. Um diesen Aufwand möglichst gering zu halten, bitten wir Sie, die Einverständniserklärung bereits vollständig ausgefüllt zum Impftermin mitzubringen. Die Einverständniserklärung können Sie hier auf der Homepage herunterladen. Ansonsten bitten wir Sie, diese 2 Tage vor der Impfung bei uns persönlich abzuholen.

    Fragen bezüglich der Impfung versuchen wir bereits bei der Terminvereinbarung vollständig zu klären. Wir haben auf unserer Homepage (siehe unten) noch ausführliche Erklärungen zur Impfung für Sie seit Anfang Januar 2021 hinterlegt, die fast alle Ihre Fragen beantworten.

    Wir bitten Sie, sich regulär anzumelden und von Nachfragen, ob am Ende des Tages noch Impfstoffe vorhanden sind, abzusehen. Wir werden an der Grenze unserer Belastbarkeit in einem kurzen Zeitraum möglichst viele Menschen impfen.

    Stellungnahme zur Corona Impfung:

    Bei allem Neuen haben Menschen verständlicherweise neben Hoffnung auch Skepsis und Zurückhaltung. Medien geben viel Aufklärung, aber man kann dabei auch auf Informationen stoßen, die zu Ängsten und Unsicherheit gegenüber dieser Impfung führen.

    Wissen und Aufklärung ist das beste Argument gegen Ängste, Zurückhaltung, und Ablehnung gegenüber der Impfung gegen Corona.

    Im Folgenden gebe ich Ihnen den aktuellen Wissensstand (Stand 10.01.2021) zur Impfung in zwei Dokumenten wieder:

    Die Impfung gegen Corona – allgemeinverständlich erklärt
    Die Impfung gegen Corona – etwas wissenschaftlicher erklärt mit Zusatzinformationen

    Darin ist auch meine persönliche Erfahrung als ein seit Juli 2020 gegen Corona geimpfter Proband im Rahmen einer Phase I Studie bei CureVac in Tübingen enthalten.

    Ich beschreibe hier nur die sogenannten mRNA Impfstoffe. Sie sind als erste weltweit und in Deutschland verfügbar und sicher auch die effektivsten Impfstoffe gegen Corona.

    Vorneweg:

    Es ist „nur“ eine Impfung. Alle Bürger haben im Wesentlichen schon viele Impfungen erhalten, sei es als Pflichtimpfung, oder als Regelimpfung oder als Vorsorgeimpfung für bestimmte Patientengruppen.

    Impfungen sind trotz allen anderen modernen Errungenschaften in der Medizin und der Genetik bei weitem der größte Erfolg in der Medizin der Menschheit. Bisher haben Impfungen mit Abstand die meisten Menschen auf diesem Planeten vor Krankheiten und Tod bewahrt.

    Meine persönliche Meinung: Ich habe aufgrund des oben aufgeführten aktuellen Wissenstands keine Bedenken gegenüber der Impfung gegen COVID-19 und würde es sehr begrüßen, wenn sich möglichst alle Menschen dagegen impfen lassen würden.

  • Auf dieser Seite erklären wir Ihnen die wichtigsten Impfungen im Erwachsenenalter (und die HPV Impfung für Jugendliche):

    Stand: April 2020

     

    Vorneweg

    Wir führen kein Recall System durch (das heißt, wir schreiben Sie nicht aktiv an, wenn bei Ihnen eine Impfung fällig wird).

    Jedoch notieren wir in Ihrem Impfpass stets, wann der nächste Impftermin fällig ist.

    Die Impfungen, die bei uns durchgeführt werden, halten wir elektronisch dauerhaft fest, so dass wir Ihnen bei Verlust Ihres Impfpasses, die bei uns erbrachten Impfungen übertragen können.

    Alle nachfolgend beschriebenen Impfungen halten wir für sinnvoll. Der Nutzen übersteigt bei weitem alle Nebenwirkungen.

    Jede Impfung bewirkt eine Immunreaktion, das heißt, es kann an der Impfstelle zu Rötungen und seltener zu Fieber und grippeähnlichen Symptomen in den darauffolgenden Tagen kommen.

    Bitte kommen Sie nur zum Impftermin, wenn Sie gesund sind und denken Sie an Ihren Impfpass!

    Empfehlungen:

    In Deutschland existieren verbindliche Impfregelungen, die von der STIKO (Ständige Impfkommission) des RKI (Robert-Koch-Instituts) vorgegeben werden.

    Bei einzelnen Impfungen nutzen wir jedoch den Gestaltungsspielraum und orientieren uns beispielsweise an US-amerikanischen, schweizerischen Richtlinien oder den aktuellen weltweiten medizinischen Empfehlungen. Abweichungen von der STIKO-Empfehlung finden Sie bei der jeweiligen Impfung.

    Reiseimpfungen

    Heutzutage benötigen viele Personen zusätzliche Reiseimpfungen. Diese sind keine Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Die meisten Krankenkassen beteiligen sich jedoch an den Kosten, da sie pro Patient*in ein gewisses Budget für zusätzliche Impfungen bereithalten.

    Auf die einzelnen Reiseimpfungen gehen wir hier nicht ein. Hierzu ist ein persönlicher Beratungstermin bei uns notwendig. Wir richten uns im Wesentlichen nach www.crm.de. Bitte informieren Sie sich vorab dort.

    Für Patient*innen mit Immunsuppression gelten zusätzliche Impfempfehlungen, die wir mit den Betroffenen in Abhängigkeit von der Art des Immundefekts besprechen.

    Impfstoffe

    Fast alle Impfungen sind Totimpfstoffe oder rekombinant / gentechnisch hergestellte Substanzen.
    Hierdurch ist eine Ansteckung nicht möglich.

    Lebendimpfstoffe sind nur: MMR (Masern-Mumps-Röteln) und MMRV (= MMR + Varizellen), Gelbfieber, Rotavirus Impfstoff und der nasale Influenzaimpfstoff (nicht der klassische intramuskuläre Influenzaimpfstoff). Lebendimpfstoffe enthalten Impfviren, die abgeschwächt und somit nicht mehr ansteckend sind. Sie dürfen nicht in der Schwangerschaft geimpft werden und sind nicht oder nur mit Vorsicht bei Menschen mit geschwächtem Immunsystem anzuwenden.

    Es gibt nur eine Pflichtimpfung: gegen Masern für bestimmte Bevölkerungsgruppen (Kinder und Menschen in bestimmten Berufen, die nach 1970 geboren sind). Alle anderen Impfungen sind Impfempfehlungen, denen wir uns ausdrücklich anschließen.

    Weiterführende Links

     

  • Leistungen

    Hausärztliche Versorgung

    • Psychosomatische Grundversorgung: Sonografie Abdomen und Schilddrüse
    • Kardiologisch: EKG, Belastungs-EKG, Langzeit EKG, Langzeit Blutdruck
    • DMP Programme: Diabetes, KHK, Asthma, COPD

    Fachärztliche Versorgung

    • Farbduplexsonografie: Arterien (extrakranielle Hirnarterien und Extremitäten), Venen (Thrombosediagnostik), Farbduplexechokardiografie

    Schwerpunkt Onkologie

    • Intravenöse und orale Tumortherapie
    • Koordination und Durchführung der Palliativversorgung
    • DMP Programm Brustkrebs
  • Die Patientenverfügung – Ethik und Recht am Lebensende

     

    Die Vorsorgevollmacht: eine vorausschauende Massnahme für jeden Erwachsenen

    Der aktuelle Wille eines einwilligungsfähigen Patienten hat immer Vorrang, auch wenn eine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht vorliegt. Bei Intensivpatienten sollen frühzeitig das Therapieziel, die medizinische Indikation sowie der Patientenwillen evaluiert werden.

    Patientenverfügung

    Kurzbeschreibung: Ein Patient verfasst eine Verfügung darüber, welche medizinischen Maßnahmen bei ihm ergriffen werden dürfen und welche nicht, für den Fall, dass er selbst nicht mehr entscheidungsfähig ist.

    Abgrenzung zur Vorsorgevollmacht

    Bei der Patientenverfügung entscheidet der Patient im Voraus ganz konkret über medizinische Maßnahmen.

    Bei der Vorsorgevollmacht entscheidet der Patient über keine Maßnahme selbst, sondern bevollmächtigt einen Dritten, über solche Maßnahmen zu entscheiden.

    Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht können und sollten kombiniert werden.

    Formalitäten

    Schriftliche Form, vom Patienten eigenständig zu unterschreiben.

    Bedarf keiner juristischen Prüfung und Legitimierung, kann aber zur Vorbeugung von Unstimmigkeiten notariell beurkundet werden.

    Die Patientenverfügung legt konkret fest, welche medizinischen Maßnahmen bei einem Patienten durchgeführt werden dürfen und welche nicht.

    Vorsorgevollmacht

    Kurzbeschreibung: Ein Patient stellt einer meist nahestehenden Person eine Vollmacht für einen bestimmten Bereich aus. Bspw. medizinische Versorgung oder Vermögensangelegenheiten. Der Bevollmächtigte darf nun in bestimmten Grenzen anstelle des Patienten entscheiden, wenn dieser nicht mehr entscheidungsfähig ist.

    Zusätzliche freiheitsentziehende Maßnahmen können in der Vorsorgevollmacht verankert werden. Diese müssen ausdrücklich schriftlich festgelegt werden. Falls dies nicht der Fall ist, müssen diese Massnahmen durch das Betreuungsgericht genehmigt werden.

    Abgrenzung zur Patientenverfügung: Die Vorsorgevollmacht bevollmächtigt eine bestimmte Person, die Patientenverfügung regelt bestimmte medizinische Maßnahmen (z.B. künstliche Ernährung).

    Abgrenzung zur Betreuung und zur Betreuungsverfügung

    Sowohl die Vorsorgevollmacht als auch die Betreuungsverfügung dienen der Bevollmächtigung eines Dritten bzw. der Abgabe von Persönlichkeitsrechten, wenn es zum Verlust der Einwilligungsfähigkeit kommt. Die Vorsorgevollmacht bevollmächtigt diesen Dritten nur in einem gewissen Rahmen (z.B. können freiheitsentziehende Maßnahmen nicht entschieden werden), bedarf aber keiner rechtlichen Prüfung. Ist ein größerer Rahmen notwendig (z.B. bei chronischer psychischer Erkrankung und/oder Bedürftigkeit in einem bestimmten Bereich), wird zumeist eine gesetzliche Betreuung notwendig. Mit Hilfe einer Betreuungsverfügung kann dem Gericht ein Vorschlag gemacht werden, wer dieser Dritte im Falle der eigenen Hilfsbedürftigkeit sein soll.

    Formalitäten

    Schriftliche Form, vom Patienten eigenständig zu unterschreiben.

    Bedarf keiner juristischen Prüfung und Legitimierung, kann aber zur Vorbeugung von Unstimmigkeiten notariell beurkundet werden.

    Die Vorsorgevollmacht bevollmächtigt einen nahestehenden Dritten, ohne richterliche Prüfung über die (medizinischen) Belange eines Patienten im Falle einer Nicht-Einwilligungsfähigkeit zu entscheiden!

    Die Patientenverfügung

    Die von uns empfohlenen Formulare zum Download für die Patientenverfügung sind die des Bundesministeriums für Gesundeit (BMG), in Zusammenarbeit mit dem BMJV (Bundesministerium für Jugend und Verbraucherschutz) und das Formular der deutschen Initiative für Patientenverfügung (DIPAT; kostenpflichtig).

    Das Problem:

    In diesen Formularen wird der Patient konkret nach verschiedenen Szenarien gefragt, in denen er weiterleben will oder nicht, – und nach Massnahmen, die er unter Umständen bereit ist, anzunehmen oder abzulehnen.

    Die Faktoren, die eine Entscheidung bestimmen, sind vielfältig: das Lebensalter des Patienten, die Lebensumstände, konkrete Faktoren im unmittellbaren Lebensumfeld des Patienten, die kurzfristig eingetreten sind oder schon länger bestehen (z.B. finanzielle, soziale oder psychosoziale Faktoren).

    Die größte Variable bei der Entscheidungsfindung ist sicher die ungewisse medizinische Prognose bei der Durchführung einer intensivmedizinischen Maßnahme. Sie hängt ab vom akuten Krankheitszustand des Patienten und seinen Vorerkrankungen. Der akute Krankheitszustand und damit seine Prognose kann sich minütlich ändern.

    Als Beispiel ist eine Wiederbelebungsmassnahme bei Herzstillstand während einer laufenden medizinischen Untersuchung (Herzkatheter, Belastungs-EKG) sofort und mit hoher Erfolgsrate ohne Spätschäden verbunden. Dagegen hat eine Wiederbelebungsmassnahme (Reanimation) bei einer unklar langen Bewußtlosigkeit eine deutlich schlechtere Prognose mit lebenslangen Spätschäden. Häufig sieht man erst im kurzfristigen Verlauf, wie sich die weitere Prognose und das mutmaßliche Leiden entwickeln wird. Generelle Ausschlüsse einer Reanimation verhindern im einen Beispiel ein normales Weiterleben, im anderen Fall vermeiden sie ein schweres Leiden.

    Lösungsmöglichkeiten:

    Die zum Download verfügbaren Formulare für eine Patientenverfügung halten wir für einen Patienten doch als schwierig auszufüllen, da dabei viele unterschiedliche Szenarien dargestellt werden, die für den Laien nicht einfach zu beurteilen sind. Zum Beispiel: Wann befinde ich mich bereits in einem unaufhaltsamen Sterbeprozess und wann nicht.

    Daher bieten wir Ihnen unser unten aufgeführtes Formular an (kostenfrei). Es basiert auf der sogenannten Esslinger Initiative.

    Es gibt unter bestimmten Umständen einen konkreten Verzicht auf manche intensivmedizinische Massnahmen vor (ohne viele Entscheidungsbäume nach dem Muster: „wenn a, dann nicht b“).

    Diese Massnahmen können aber individuell jederzeit von Ihnen modifiziert werden.

    Entscheidend darüber hinaus ist für uns das gemeinsame Gespräch zwischen Ihnen und uns, bei dem wir im Rahmen unserer meist viele Jahre langen gemeinsamen Arzt-Patienten-Beziehung Ihren mutmaßlichen Willen und Ihre Werteeinstellungen in gesunden Tagen als auch eventuell bei schweren Erkrankungen kennengelernt haben.

    Mit dem von uns gegengezeichneten Formular können wir dann in Ihrem Auftrag und im Rahmen Ihrer Wertvorstellungen sinnvolle und nicht sinnvolle Maßnahmen mit den behandelnden Ärzten*innen auf einer Intensivstation besprechen und so in Ihrem Sinne entscheiden.

    In den über 20 Jahren niedergelassener Tätigkeit haben wir bei der Besprechung dieses Themas auch viele Patient*innen kennengelernt, die bewusst auf eine schriftliche Niederlegung einer Patientenverfügung verzichten wollen, und die dennoch nicht alle intensivmedizinische Massnahmen wünschen. In diesem Fall notieren wir in Ihrer Krankenakte, dass wir mündlich darüber gesprochen haben (mündlich geäußerter Wille). Dieser Vermerk ist jedoch nicht juristisch bindend.

    Dennoch ist er ein wertvoller Hinweis, da wir als Hausarzt doch häufiger von den betreuenden Intensivmedizinern gefragt werden, was der mutmassliche Wille des Patienten ist – oder können auch aktiv auf die Intensivmediziner zugehen, wenn wir erfahren, dass Sie sich in einer lebensbedrohlichen Situation befinden.

    Der Vermerk dient so als nicht juristisch bindende Entscheidungshilfe zum Beispiel zusammen mit Äusserungen der Angehörigen.

    Gerne laden Sie sich das Formular des BMG herunter (unten der entsprechende Link).

    Entscheiden Sie selbst über Ihre Einstellung zu möglichen Szenarien (Entscheidungsbäume).

    Für Menschen, die sich intensiv mit diesem Thema beschäftigen, ist auch das Formular der DIPAT sehr sinnvoll. Es ist kostenpflichtig. Mit ungefähr 30 Fragen wird dann Ihre individuelle Patientenverfügung zusammengestellt. Das Formular ist zentral hinterlegt. Man kann auf seiner Versichertenkarte die Nummer des Formulars aufkleben. Jährlich wird man elektronisch erinnert, ob sich an Ihrem Willen / Einstellung etwas geändert hat, und Sie das Formular aktualisieren wollen.

    Vorsorgevollmacht

    Hier halten wir das unten angegebene Formular des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz für sehr empfehlenswert.

    In diesem Formular können Sie auch festlegen, ob Sie die Vollmacht auf Ihre gesundheitlichen Aspekte beschränken oder diese auch auf finanzielle Aspekte ausweiten wollen.

    Besteht bezüglich finanzieller Aspekte, Abhängigkeitssituationen, Verpflichtungen gegenüber Dritten die Notwendigkeit bzw. der Wunsch nach einer detaillierten Regelung, ist eine Vorsorgevollmacht / Testament beim Notar (gebührenpflichtig) dringend angeraten.

    Sprechen Sie bitte mit dem Bevollmächtigten über Ihren Patientenwillen, und legen Sie diesen ihm auch schriftlich dazu, damit der Bevollmächtigte auch weiß, wie er für Sie entscheiden soll.

    Betreuungsverfügung

    Diese ist dann sinnvoll, wenn Sie keine Vorsorgevollmacht erteilen möchten. Sie muss jedoch bei einem Notar gebührenpflichtig ausgestellt werden.

    Dies macht zum Beispiel Sinn, wenn Sie über keine nahen Angehörige / Freunde verfügen, oder wenn Sie diese nicht mit der Betreuung für Sie belasten möchten – und stattdessen lieber eine neutrale Person, die dann von einem Betreuungsgericht bestellt werden muss, mit Ihrer Betreuung beauftragen.

    Eine notarielle Betreuungsverfügung ist auch sehr zu empfehlen / notwendig bei chronischen geistigen Erkrankungen.

    Bei fehlender Betreuungsverfügung wird bei der Notwendigkeit von freiheitsentziehenden Massnahmen (z.B. Bettgitter bei Dementen, Weglauftendenz, Fremd- oder Selbstgefährdung) der Hausarzt vom zuständigen Betreuungsgericht angeschrieben, und der behandelnde Arzt muss dann eine Aussage darüber treffen, ob er dieser Massnahme zustimmt oder nicht.

    Fazit:

    Jeder Mensch in Deutschland sollte eine Vorsorgevollmacht haben (gebührenfrei).

    Bei komplexeren finanziellen und/oder sozialen Situationen ist eine notarielle Absicherung der Vorsorgevollmacht (gebührenpflichtig) vorzuziehen.

    Für Menschen, die nicht in jedem Falle alle intensivmedizinischen Maßnahmen mit zum Teil ungewissem Ausgang / Prognose in Anspruch nehmen wollen, ist eine schriftliche Patientenverfügung sinnvoll.

    Alternativ vermerken wir in unserer Patientenakte, dass wir mündlich über ihre Werteeinstellungen zum Thema lebensverlängernde Massnahmen gesprochen haben (juristisch nicht bindend).

    Eine Betreuungsverfügung (notariell, gebührenpflichtig) kommt dann in Betracht, wenn man keine Vorsorgevollmacht erteilen will, oder wenn es sich um chronische, psychische Erkrankungen handelt.

    Die Broschüre der Patientenverfügung können Sie bei uns auch ausgehändigt bekommen.

    Weitere Informationen finden sie unter:

     

  • Das Angebot der gesetzlichen Krankenkassen

    Gesundheitsuntersuchung

    • Herz/Kreislauf / Erkundigung nach Krebsbelastung
    • Untersuchung auf Aortenaneurysma

    Krebsfrüherkennung / Prävention

    • Hautkrebs
    • Darmkrebs / Vorsorgekoloskopie
    • Krebsfrüherkennung Mann
    • Krebsfrüherkennung Frau

    Unsere Empfehlungen zur Prävention finden Sie nachfolgend zum Download!

     

  • Wie funktioniert eine Videosprechstunde?

    Wir freuen uns, Ihnen eine Videosprechstunde anbieten zu können.

    Sie benötigen dazu ein Gerät mit Internet-Zugang, Kamera, und Mikrofon (modernes Handy wie iPhone / Smartphone oder ein Tablet bzw. einen PC).

    Geben Sie uns bitte telefonisch, via E-Mail oder Homepage Ihren Wunsch nach einem Sprechstundentermin per Video durch.

    Die Helferinnen an der Anmeldung rufen Sie dann an, vereinbaren mit Ihnen einen Termin und senden Ihnen einen Zugangscode auf Ihr Handy.

    Diesen geben Sie bitte ein. Damit loggen Sie sich in das virtuelle Wartezimmer unserer Praxis ein.

    Die Ärztin /der Arzt klickt sich dann zum vereinbarten Termin ein und stellt so die gemeinsame Leitung her.

    Denken Sie bitte daran, das Mikrofon und die Kamera einzuschalten.

    Dank der Videosprechstunde entfällt der Anfahrtsweg, die Wartezeit und eine mögliche Ansteckungsgefahr im Wartezimmer oder zwischen Arzt / Helferin und Patient.

    Beispiel: falls Sie Halsweh haben, halten Sie bitte auch eine zusätzliche Taschenlampe bereit.

    Dann halten Sie die Kamera Ihres Handys vor Ihren Mund und beleuchten den Rachenraum mit der Taschenlampe. Das funktioniert in der Regel sehr gut.